AGB
Geschäftsbedingungen der Firma Appelt Dach- und Wandprofile e.K.
I. Allgemeines
1. Sämtliche unserer Lieferungen und Leistungen sowie sämtliche Nebenleistungen erfolgen und werden zukünftig erfolgen ausschließlich aufgrund der nachfolgenden Bedingungen. Diese Bedingungen sind in jedem Fall Bestandteil aller Verträge mit dem Vertragspartner, im folgenden "Kunde"genannt.
2. Den Einkaufsbedingungen des Kunden sowie sämtlichen sonstigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sie werden nicht Gegenstand des Vertrages. Sie werden insbesondere auch dann nicht Teil des Vertrages, wenn wir ihnen nicht nochmals nach Eingang bei uns ausdrücklich widersprechen. Spätestens mit der Entgegennahme der von uns an den Kunden gelieferten Waren gelten unsere Geschäftsbedingungen als von dem Kunden angenommen.
3. Mündliche Vereinbarungen, die von diesen Geschäftsbedingungen abweichen, sind nur dann Gegenstand des Vertrages, wenn die Vereinbarung von uns schriftlich bestätigt wird. Auch die Aufhebung dieser Schriftform kann ausschließlich einvernehmlich schriftlich erfolgen.
4. Abweichungen in der Geschäftsabwicklung begründen nicht das Recht des Kunden auf Änderung dieser Geschäftsbedingungen.
5. Unsere Angestellten sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusagen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.
6. Die Abbedingung der vereinbarten Schriftform in allen obigen und nachfolgenden Klauseln ist ebenfalls nur schriftlich möglich.
II. Angebote und Vertragsabschluss
1. Unsere Angebote sind freibleibend. Eine Bindungswirkung tritt hierdurch nicht ein.
2. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigungen. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen und Nebenabreden.
3. Sonderleistungen sind nicht in den Angeboten enthalten. Sie müssen ausdrücklich schriftlich aufgeführt und von uns schriftlich bestätigt werden, um Vertragsgegenstand zu werden.
4. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies von uns ausdrücklich schriftlich zugesagt worden ist. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung stellen ebenfalls keine verbindliche Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
III. Lieferungen, Lieferzeiten und/oder -termine, Rücktritt, Schadensersatz
1. Die Angabe von Lieferzeiten und/oder Lieferterminen erfolgt unverbindlich und löst keinerlei Ansprüche, insbesondere nicht auf Schadensersatz, aus. Verbindliche Liefertermine, die diese Ansprüche auslösen können, müssen von uns zuvor ausdrücklich schriftlich als solche bezeichnet worden sein.
2. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrungen, behördliche Anordnungen usw. und auch dann, wenn sie bei unseren Lieferanten oder den von uns zur Erfüllung der Verbindlichkeit beauftragten Unternehmen eintreten, haben wir nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
3. Lieferfristen und Lieferpflichten ruhen, wenn der Kunde mit seinen Verbindlichkeiten aus einem anderen Vertragsverhältnis der Geschäftsbeziehung im Rückstand ist oder berechtigte Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden bestehen. Berechtigt sind Zweifel insbesondere dann, wenn eine Wirtschaftsauskunft den Kunden sinngemäß schlechter als "befriedigend" bewertet und/oder eine Kreditversicherung ein für den Kunden übernommenes Kreditlimit reduziert oder aufhebt. Wir können in diesem Falle die weitere Lieferung von der Bestellung von Sicherheiten abhängig machen.
4. Der Kunde kann uns sechs Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferzeit schriftlich auffordern, binnen einer Frist von weiteren sechs Wochen zu liefern. Bei der Berechnung sind III. 2. und/oder III. 3. dieser Bedingungen zu berücksichtigen. Nach Ablauf der weiteren sechs Wochen geraten wir in Verzug, sofern wir vorher zur Lieferung aufgefordert wurden. Wiederum sind bei der Berechnung III. 2. und/oder III. 3. dieser Bedingungen zu berücksichtigen.
5. Verlängert sich die Lieferzeit, werden wir von unserer Verpflichtung gem. III. 3. dieser Bedingungen frei oder geraten wir in Verzug, besteht kein Schadensersatzanspruch des Kunden, sofern der Schaden nicht auf unserer grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruht.
6. Zu Teillieferungen und Teilleistungen sind wir jederzeit berechtigt.
7. Tritt der Kunde von einem von uns schriftlich bestätigten Auftrag mit unserem Einverständnis vor Lieferung der Ware zurück, so sind wir berechtigt, einen entgangenen Gewinn in Höhe von 30% des Auftragswertes zu beanspruchen. Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale.
IV. Lieferung und Gefahrübergang
1. Die Gefahr des Untergangs oder der Beschädigung geht bereits mit Zugang der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
2. Erfolgt keine Meldung, geht bei einem Transport durch uns die Gefahr über, sobald die Ware unser Werksgelände verlässt. Bei einem Fremdtransport geht die Gefahr über, wenn die Ware an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist.
3. Transportversicherungen sowie sonstige Versicherungen der von uns gelieferten Waren sind Angelegenheit des Kunden.
4. Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, so berechnen wir dem Kunden vom Zeitpunkt der ursprünglich vereinbarten Versandbereitschaft an ein Lagergeld in Höhe von 1% des Rechnungsbetrages für jeden angefangenen Monat. Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale.
5. Die Wahl des Versandweges und der Versandart bleibt uns vorbehalten.
6. Zu einer Lagerung sind wir nicht verpflichtet. Erfolgt Lagerung, so geschieht dies auf Gefahr und für Rechnung des Kunden. Im Falle der Beschädigung oder des Untergangs besteht kein Schadensersatzanspruch des Kunden, sofern der Schaden nicht auf unserer grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruht.
7. Wird Ware aus Gründen zurückgenommen, die wir nicht zu vertreten haben, so trägt der Kunde die Gefahr bis zum Eingang der Ware bei uns.
V. Beschaffenheit, Gewährleistung
1. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies von uns ausdrücklich schriftlich zugesagt worden ist.
2. Die Untersuchungspflichten nach § 377 HGB bleiben bestehen und finden zudem auch bei Minderkaufleuten Anwendung.
3. Für neue Ware beträgt die Gewährleistung ein Jahr.
4. Gebrauchte Ware, hierzu gehört auch gebrauchte, jedoch von ihrem Anschein her noch neuwertige Ware, unterliegt keinerlei Gewährleistung. Die Gewährleistung ist auch ausgeschlossen, wenn die Ware be- oder verarbeitet oder weiter verkauft wird.
5. Offensichtliche Mängel an neuer Ware sind binnen einer Frist von zwei Wochen nach Lieferung zu rügen. Unterlässt der Kunde die Rüge erlischt die Gewährleistung nach Ablauf der Frist von zwei Wochen.
6. Für den Fall der fehlerhaften Lieferung oder Leistung behalten wir uns das Recht zur Nachlieferung oder Ausbesserung vor. Als angemessen gilt eine Nachbesserungsfrist von 20 Werktagen. Ist die Nachbesserung wirtschaftlich nicht zumutbar, erfolgt die Nacherfüllung durch Ersatzlieferung. Erst nach Fehlschlagen der Nacherfüllung bleibt dem Kunden das Recht vorbehalten, nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) zu verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
7. Weitergehende Ansprüche des Kunden als unter V. 4. beschrieben mit Ausnahme von Ansprüchen aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sind ausgeschlossen, sofern der Schaden nicht auf unserer grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruht.
8. Nacherfüllungsansprüche stehen ausschließlich dem Kunden zu. Sie dürfen nicht an Dritte abgetreten werden.
VI. Preise
1. Ist der Kunde Verbraucher, so sind wir zu Preisänderungen berechtigt, wenn zwischen Vertragsabschluss und dem im Kaufvertrag angeführten Liefertermin mehr als 3 Monate liegen.
2. Ist der Kunde Unternehmer, so sind die Preise frei bleibend. Die Berechnung wird jeweils zu dem am Tage der Lieferung gültigen Preis vorgenommen. Wir sind berechtigt, für die Beschaffung, Lieferung, Herstellung oder Ähnliches zwischenzeitlich eingetretene Kostensteigerungen, einschließlich der durch Gesetzesänderungen bedingten, durch Preiserhöhungen in entsprechendem Umfang an den Kunden weiterzugeben.
3. Unsere Preise beziehen sich auf den in der Auftragsbestätigung festgelegten Leistungsumfang. Die Preise verstehen sich ab Werk, wenn nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
4. Nebenentgelte wie Spesen, Kosten, Auslagen, Maut, Gebühren etc. sind in diesem Betrag nicht enthalten und werden gesondert in Rechnung gestellt. Bei pauschaler Berechnung ist dem Kunden der Nachweis gestattet, der Betrag sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale.
5. Alle Preise sind Nettopreise und verstehen sich zzgl. der geltenden Mehrwertsteuer mit dem am Tage des Entstehens der Steuerschuld geltenden Steuersatz.
VII. Zahlung und Gegenansprüche
1. Die Rechnungsbeträge sind, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart oder angegeben wird, ohne jegliche Abzüge sofort fällig und zu zahlen.
2. Schecks und/oder Wechsel gelten nicht als Zahlung und werden lediglich erfüllungshalber akzeptiert.
3. Ein Skontoanspruch besteht nur, wenn er von uns ausdrücklich schriftlich eingeräumt worden ist. Er ist für jede Rechnung gesondert zu vereinbaren. Eine abweichende und/oder regelmäßige Skontogewährung in der Vergangenheit begründet keine Verpflichtung unsererseits, auch bei weiteren Rechnungen Skonto zu gewähren.
4. Der Kunde hat keinerlei Zurückbehaltungsrechte, gleich aus welchem Rechtsgrund.
5. Die Aufrechnung ist für den Kunden nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen des Kunden zulässig.
6. Ansprüche gegen uns dürfen vom Kunden weder abgetreten noch verpfändet werden.
VIII. Eigentumsvorbehalt
1. Die Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung sämtlicher unserer Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung, einschließlich Nebenforderungen, Schadenersatzansprüchen und Einlösungen von Schecks und Wechseln, unser Eigentum.
2. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn einzelne unserer Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt wird.
3. Der Kunde ist zur Weitergabe der Vorbehaltsware nur unter Berücksichtigung der nachfolgenden Bestimmungen und nur mit der Maßgabe berechtigt, dass die Forderungen gem. Ziffer 5 tatsächlich auf uns übergehen.
4. Die Befugnis des Kunden, im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr Vorbehaltsware weiterzugeben, endet mit unserem Widerruf, der möglich ist bei berechtigten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Kunden. Berechtigt sind Zweifel insbesondere dann, wenn eine Wirtschaftsauskunftei den Kunden sinngemäß schlechter als "befriedigend" bewertet und/oder eine Kreditversicherung ein für den Kunden übernommenes Kreditlimitreduziert oder aufhebt, spätestens jedoch mit seiner Zahlungseinstellung oder mit der Beantragung bzw. Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen.
5. Der Kunde tritt hiermit die Forderungen mit allen Nebenrechten aus der Weitergabe der Vorbehaltsware, einschließlich etwaiger Saldoforderungen, an uns ab.
6. Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten unsere Forderungen insgesamt um mehr als 20%, so sind wir auf Verlangen des Kunden oder eines durch unsere Übersicherung beeinträchtigten Dritten insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.
7. Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware bzw. der abgetretenen Forderungen sind unzulässig. Von Pfändungsversuchen sind wir unter Angabe des Pfandgläubigers sofort zu benachrichtigen.
8. Nehmen wir aufgrund des Eigentumsvorbehaltes den Liefergegenstand zurück, so liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn wir dies ausdrücklich erklärt haben. Wir können uns aus der zurückgenommenen Vorbehaltsware durch freihändigen Verkauf befriedigen.
9. Der Kunde verwahrt die Vorbehaltsware für uns unentgeltlich. Er hat sie gegen die üblichen Gefahren, wie z.B. Feuer, Diebstahl und Wasser, im gebräuchlichen Umfang zu versichern. Der Käufer tritt hiermit seine Entschädigungsansprüche, die ihm aus Schäden der oben genannten Art gegen Versicherungsgesellschaften oder sonstige Ersatzverpflichtete zustehen, an uns in Höhe des Fakturenwertes der Ware ab. Wir nehmen die Abtretung an.
10. Sämtliche Forderungen sowie die Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt an allen in diesen Bedingungen festgelegten Sonderformen bleiben bis zur vollständigen Freistellung aus Eventualverbindlichkeiten, die wir im Interesse des Käufers eingegangen sind, bestehen.
11. Bei Zusammenführung mit Waren gleicher Art ohne Substanzveränderung wird diese als Vermengung im Sinne der gesetzlichen Vorschriften behandelt.
IX. Haftung
1. Ansprüche jedweder Art des Kunden mit Ausnahme von denen aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sind ausgeschlossen, sofern der Schaden nicht auf unserer grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruht.
2. Im Übrigen richtet sich unsere Haftung ausschließlich nach den in den vorstehenden Abschnitten getroffenen Vereinbarungen. Alle dort nicht ausdrücklich zugestandenen Ansprüche werden nach Ziffer IX. 1. dieser Bedingungen behandelt.
X. Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen auch mit Kunden, die ihren Firmensitz außerhalb Deutschlands haben, gilt das Recht Deutschlands mit Ausnahme des UN-Kaufrechts. Dieses gilt nicht.
2. Erfüllungsort für die Zahlung des Kaufpreises sowie für die sonstigen Leistungen, die vom Käufer zu erbringen sind, ist stets der Ort Lutherstadt Wittenberg.
3. Soweit unser Kunde Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wird der Ort Lutherstadt Wittenberg, als ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich ausdem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten vereinbart.
XI. Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung soll durch eine andere gültige ersetzt werden, die dem am nächsten kommt, was zwischen den Parteien vereinbart wäre, wenn sie die Nichtigkeit der ungültigen Bestimmung vorher gekannt hätten.